Krankenhäuser können seit 2021 eine OPS-Strukturprüfung bei den zuständigen Medizinischen Diensten in den Ländern beantragen. Dabei wird geprüft, ob sie die Strukturmerkmale für bestimmte Leistungen erfüllen. Die zu prüfenden Strukturmerkmale sind in Kodes des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) festgelegt, der jährlich vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) herausgegeben wird.
In Nordrhein-Westfalen hat bereits eine Krankenhausplanung und damit eine Zuweisung der Leistungsgruppen stattgefunden. Der Medizinische Dienst Nordrhein prüft die Leistungsgruppen, sobald er einen Auftrag der zuständigen Landesbehörde, der Landesverbände der Krankenkassen oder der Ersatzkassen erhält.
Die Richtline ist auf den Seiten Krankenhaus-Strukturprüfungen und Krankenhaus-Leistungsgruppenprüfungen zu finden.