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LOPS-Richtlinie 2026 veröffentlicht

Die aktualisierte Richtlinie für die Leistungsgruppen- und OPS-Strukturprüfungen (LOPS) ist vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt und wurde heute veröffentlicht. Die LOPS-Richtlinie tritt am 10. Januar 2026 in Kraft und regelt die gesetzlich vorgesehenen Prüfungen, die der Medizinische Dienst in Krankenhäusern durchgeführt.

Krankenhäuser können seit 2021 eine OPS-Strukturprüfung bei den zuständigen Medizinischen Diensten in den Ländern beantragen. Dabei wird geprüft, ob sie die Strukturmerkmale für bestimmte Leistungen erfüllen. Die zu prüfenden Strukturmerkmale sind in Kodes des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) festgelegt, der jährlich vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) herausgegeben wird.

In Nordrhein-Westfalen hat bereits eine Krankenhausplanung und damit eine Zuweisung der Leistungsgruppen stattgefunden. Der Medizinische Dienst Nordrhein prüft die Leistungsgruppen, sobald er einen Auftrag der zuständigen Landesbehörde, der Landesverbände der Krankenkassen oder der Ersatzkassen erhält.

Die Richtline ist auf den Seiten Krankenhaus-Strukturprüfungen und Krankenhaus-Leistungsgruppenprüfungen zu finden.

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