Seit mehr als zehn Jahren bittet der Medizinische Dienst Nordrhein im Rahmen einer Versichertenbefragung um ein Feedback zur Begutachtungspraxis. Die Zahl der jährlichen Pflegegutachten hat sich in diesem Zeitraum mehr als verdoppelt – und sie steigt kontinuierlich weiter. Waren es 2014 noch rund 186.000 Begutachtungen, die zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit durchgeführt wurden, so sind es 2024 rund 424.00 Pflegegutachten gewesen. Eine große Herausforderung, denn das Ziel des Medizinischen Dienstes Nordrhein ist eine zeitnahe, professionelle und qualitativ hochwertige Begutachtung.
Die Befragung bestätigt, dass die Abläufe der Pflegebegutachtung aus Sicht der Versicherten gut organisiert sind. Demnach waren 86,2 Prozent der Befragten mit der Begutachtung im Hausbesuch und 85,8 Prozent mit der Begutachtung im Telefoninterview zufrieden. Positiv wurde vor allem das Auftreten und das Eingehen auf die persönliche Situation bewertet. Über 90 Prozent der Befragten waren damit zufrieden. Die Versicherten bewerteten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes Nordrhein als vertrauenswürdig, kompetent, einfühlsam und respektvoll im Umgang. Besonders wichtig war den Versicherten die Kompetenz der Gutachterinnen und Gutachter und genügend Zeit, um auf die individuelle Pflegesituation einzugehen.
Die Befragung zeigt deutlich: Versicherte wünschen sich mehr Zeit für Beratung. Der Medizinische Dienst Nordrhein setzt sich deshalb dafür ein, Pflegebedürftige künftig stärker beraten zu können. „Überträgt der Gesetzgeber die Aufgabe den Medizinischen Diensten, dann kann er sich darauf verlassen, dass den Pflegebedürftigen mit der Antragstellung eine qualifizierte Beratung angeboten wird“, sagt Andreas Hustadt, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Nordrhein.
Für die Befragung wurden mehr als 6.600 anonymisierte Fragebögen zum Hausbesuch sowie über 1.500 zum Telefoninterview aus dem Jahr 2024 ausgewertet.
Die Ergebnisse der repräsentativen Versichertenbefragung zur Pflegebegutachtung 2024 finden Sie hier.
Hintergrund:
Die Versichertenbefragung zur Pflegebegutachtung findet seit 2014 jährlich statt. Basis sind die vom GKV-Spitzenverband auf Grundlage des Sozialgesetzbuchs XI erlassenen Dienstleistungs-Richtlinien. Die Umsetzung erfolgt durch ein unabhängiges wissenschaftliches Institut. Zufällig ausgewählte Versicherte, die einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung gestellt haben, erhalten einen anonymisierten Fragebogen, mit dem sie die Pflegebegutachtung bewerten können. Die Fragebögen werden direkt an das unabhängige Institut zur Auswertung gesendet.