Häufige Fragen und Antworten
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zu unserem Feedback-Management.
Eine Beschwerde ist eine formale Rückmeldung über die Unzufriedenheit mit dem Service des Medizinischen Dienstes, mit seinen Prozessen oder dem Verhalten der Gutachterinnen und Gutachter. Sind Sie auf unangemessenes Verhalten, Unpünktlichkeit oder Fehler in Prozessen gestoßen, dann können Sie sich bei uns beschweren.
Wenn Sie jedoch dem Ergebnis eines Leistungsbescheids unzufrieden sind, ist dies keine Beschwerde. Sie empfinden das Ergebnis als ungerecht oder falsch? Dann müssen Sie die Kranken- oder Pflegekasse kontaktieren und Widerspruch einlegen, die Ihnen den Leistungsbescheid zugestellt hat.
Möchten Sie Widerspruch gegen das Ergebnis eines Leistungsbescheids einlegen, müssen Sie sich schriftlich an die Kranken- oder Pflegekasse wenden, die Ihnen den Leistungsbescheid zugestellt hat.
Falls Sie in Ihrem Leistungsbescheid bestimmte Aspekte bemängeln, ist es hilfreich, diese in Ihrem Widerspruchsschreiben an die Kranken- oder Pflegekasse zu benennen. Zwar findet eine vollumfängliche Begutachtung im Widerspruch statt, aber die Gutachterin oder der Gutachter haben so die Möglichkeit, auf die benannten Aspekte einzugehen.
Nachdem Sie einen Widerspruch eingelegt haben, hat die Kranken- oder Pflegekasse die Möglichkeit, den Medizinischen Dienst erneut zu beauftragen und ihre Entscheidung erneut überprüfen zu lassen.
Wenn Sie mit dem Ergebnis des Widerspruchgutachtens unzufrieden sind, haben Sie die Möglichkeit, den Widerspruch bei der Kranken- oder Pflegekasse aufrecht zu erhalten. Diese können dann den Medizinischen Dienst erneut beauftragen.
Sollte es dann noch immer Unstimmigkeiten mit dem Ergebnis des Leistungsbescheids geben, haben Sie die Möglichkeit, vor dem Sozialgericht gegen den Bescheid Ihrer Kranken- oder Pflegekasse zu klagen.
Wenn Sie sich über die Arbeit des Medizinischen Dienstes Nordrhein beschweren möchten, können Sie sich mit diesem Formular an das Team Qualitätsmanagement wenden. Möchten Sie jedoch eine unabhängige Person einbeziehen, dann können Sie sich an die Ombudsperson wenden. Diese behandelt Ihr Anliegen vertraulich.
Bitte beachten Sie, dass wir Beschwerden von Ihren Angehörigen, Bekannten oder sonstigen Personen aus datenschutzrechtlichen Gründen nur beantworten, wenn uns eine Vollmacht beziehungsweise eine Schweigepflichtentbindung von Ihnen vorliegt. Um eine solche Zustimmung zu erteilen, können Sie dieses Formular ausfüllen und uns zusenden. Damit stellen Sie sicher, dass nur von Ihnen autorisierte Personen Informationen erhalten und Ihre Privatsphäre geschützt bleibt.
Nachdem Ihre Rückmeldung bei uns eingegangen ist, erhalten Sie bei Eingängen per E-Mail eine schriftliche Eingangsbestätigung. Danach wird Ihr Anliegen an die zuständige Abteilung weitergeleitet. Bei Beschwerden bitten wir die betroffene Mitarbeiterin oder den betroffenen Mitarbeiter um eine Schilderung des Sachverhaltes. Anschließend erhalten Sie eine telefonische oder schriftliche Antwort von uns.
Grundsätzlich erfassen wir alle Rückmeldungen und werten diese aus. Die Auswertung analysieren wir regelmäßig und leiten wichtige Erkenntnisse für unsere künftige Arbeit ab.