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Behandlungsfehler: Die meisten Vorwürfe betreffen Chirurgie

Mehr als 1.300 Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern hat der Medizinische Dienst Nordrhein im Jahr 2024 erstellt. Das ist eine Steigerung von rund 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr. In fast jedem dritten Fall erwiesen sich die Vorwürfe als berechtigt, das zeigt die jährliche Statistik des Medizinischen Dienstes Nordrhein.

Von den 1.361 Gutachten zu vermuteten Fehlern im Jahr 2024 betraf der überwiegende Teil Behandlungen im Krankenhaus (893). Der Vorwurf auf einen Behandlungsfehler bestätigte sich nach einem Gutachten des Medizinischen Dienstes Nordrhein in rund 30 Prozent der Fälle. Nur wenn sich der Vorwurf bestätigt haben Patientinnen und Patienten Aussicht auf Schadensersatz.

Die meisten Vorwürfe betreffen die medizinischen Fachgebiete Orthopädie und Unfallchirurgie (420). Danach folgen Zahnmedizin mit 107 Fällen und Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit 102 Fällen. Die Anzahl der Behandlungsfehlervorwürfe in einzelnen Fachgebieten ist keine Aussage über die Sicherheit oder Risiken in dem jeweiligen Gebiet aus. Sie zeigt vielmehr, in welchen Bereichen Patientinnen und Patienten Fehler eher bemerken und entsprechend Vorwürfe erheben.

Die veröffentlichten Zahlen spiegeln nur einen Ausschnitt der tatsächlichen Behandlungsfehler wider. Zahlreiche Fälle bleiben unbekannt – weil sie nicht zentral erfasst werden oder weil sie von Betroffenen gar nicht als Fehler erkannt werden. Im Interesse der Patientinnen und Patienten plädiert der Medizinische Dienst Nordrhein seit Jahren für mehr Transparenz und dafür, die Patientensicherheit mit systematischen Präventionsmaßnahmen zu verbessern.

Bei einem Behandlungsfehlerverdacht können sich Versicherte zunächst an ihre Krankenkasse wenden, die dann ein Sachverständigengutachten beim Medizinischen Dienst beauftragen kann. Den Versicherten entstehen durch die Begutachtung keine Kosten.

 

Presseinformation als PDF zum Download

Grafiken zu Behandlungsfehlern 2024 finden Sie auf unserer Internetseite "Zahlen, Daten, Fakten" zum Download

Häufige Fragen  und Antworten zu Behandlungsfehlern finden Sie hier

 

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