Newsletter Kranken- und Pflegekassen
05/2025
Newsletter
für Kranken- und Pflegekassen
Bild: Medizinischer Dienst Nordrhein
Neue Themen, neue Formate, altbewährte Qualität: Das Fortbildungsprogramm für Kranken- und Pflegekassen 2026 ist erschienen. Der Medizinische Dienst Nordrhein bietet Ihnen auch im kommenden Jahr wieder ein breites und abwechslungsreiches Seminarangebot zur Unterstützung in Ihrer täglichen Praxis und zur Erweiterung Ihres Fachwissens.
Die Seminare sind erstmals in Basis- und Aufbauveranstaltungen aufgeteilt, um noch gezielter auf unterschiedliche Wissensstände einzugehen und den fachlichen Dialog zu intensivieren. Austausch und Dialog stehen auch in dem neuen Online-Format "Meet the Expert" im Vordergrund. Die Expertinnen und Experten des Medizinischen Dienstes Nordrhein stehen Ihnen für Fragen zur Verfügung.
Hier finden Sie das neue Fortbildungsprogramm als pdf zum Download.
Das Fortbildungsangebot finden Sie auch auf der Internetseite des Medizinischen Dienstes Nordrhein.
Bild: Getty Images
Mit seiner Pflege-Informations-Assistentin Pia baut der Medizinische Dienst Nordrhein seinen Service für Versicherte weiter aus. Die Künstliche Intelligenz (KI) beantwortet in Sekundenschnelle alle Fragen rund um das Thema Pflegebegutachtung.
"Mit Pia bauen wir unseren Service für Versicherte weiter aus. Auskünfte zur Pflegebegutachtung sind nun auch außerhalb unserer Geschäftszeiten möglich", sagt Dr. Petra Lohnstein, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Nordrhein. "Bei der Implementierung dieser auf Künstlicher Intelligenz basierten Assistentin war uns zudem wichtig, Hürden abzubauen." Pia kann deshalb sowohl auf gesprochene als auch auf schriftliche Anfragen entsprechend antworten. Der Austausch ist in acht Sprachen möglich, darunter Deutsch, Englisch, Griechisch, Polnisch oder Türkisch. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, mit Pia in "verständlicher Sprache" zu kommunizieren.
Pia greift auf spezielles Wissen zur Pflegebegutachtung zurück, eine der Hauptaufgaben des Medizinischen Dienstes. So erleichtert die neue Pflege-Informations-Assistentin den Zugriff auf Informationen über den Pflegegrad sowie zur Vorbereitung und zum Ablauf der Begutachtung. Falls nötig, liefert Pia auch gleich Links und führt Versicherte und Angehörige schnell an die entsprechende Stelle auf der Webseite des Medizinischen Dienstes Nordrhein. Persönliche Daten bearbeitet Pia nicht. Die KI-Assistentin gibt daher keine Auskünfte zu individuellen Gutachten oder Terminen. Zu finden ist Pia auf der Startseite unter www.md-nordrhein.de.
Bild: Medizinische Dienste
Beauftragen Sie den Medizinischen Dienst Nordrhein mit einer Begutachtung zu einer Höherstufung, erhalten Versicherte einen Fragebogen. Über diesen können schon vor dem Begutachtungstermin Informationen zum aktuellen Unterstützungsbedarf, benötigten Hilfsmitteln sowie Krankenhaus- und Reha-Aufenthalten gegeben werden. Dieser Fragebogen konnte bei Anträgen von Erwachsenen bereits online ausgefüllt werden. Ab sofort ist dies auch bei der Begutachtung von Kindern möglich.
Stellen Familien einen Höherstufungsantrag für ihre Kinder, können sie den Fragebogen nun auch auf der Internetseite des Medizinischen Dienstes Nordrhein schnell und unkompliziert online ausfüllen. Dies spart die Zeit des Postweges ein und liegt den Gutachterinnen und Gutachtern schneller digital vor.
Wichtig zu wissen: Wird der Fragebogen nicht ausgefüllt, hat dies keine negativen Auswirkungen auf das Gutachten.
Bild: Medizinischer Dienst Nordrhein
Unter dem Titel "Entbürokratisierung in der Pflege" lud der Medizinische Dienst Nordrhein zu einer Dialog-Veranstaltung ein und stellte die Qualitätsprüfung in stationären Pflegeeinrichtungen in den Mittelpunkt. Welche Regelungen sind überflüssig und welche sind sinnvoll und dienen damit dem Wohl der Versicherten? Über diese Fragen diskutierten über 70 Vertreterinnen und Vertreter von Pflegeeinrichtungen, Pflegekassen, Aufsichtsbehörden und Verbänden.
Ulrike Kissels, Pflegeleitung des Medizinischen Dienstes Nordrhein, verdeutlichte anhand von Beispielen, wie überbordende Bürokratie Ressourcen auf allen Seiten bindet und dabei wenig über die Qualität der Pflege aussagt. Als Beispiel schilderte sie den bürokratischen Aufwand durch das Einholen der Einwilligung zur Befragung der Pflegebedürftigen bei Qualitätsprüfungen. Diese binde viel Personal und Zeit, verhindere aber gleichzeitig, dass die Prüfteams Menschen befragen, bei denen sie Auffälligkeiten feststellen. „Schließlich wollen wir dazu beitragen, dass die Pflege besser wird“, resümierte Kissels.
Anke Müller, Leiterin des Fachbereichs Soziales und Senioren der Stadt Krefeld, und Jörg Schmidt, Geschäftsführer der Städtischen Seniorenheime der Stadt Krefeld, präsentierten ihre Vorstellung von einem Prüfverfahren, das die Perspektive der Pflegebedürftigen noch stärker in den Mittelpunkt stellt. Sie sind sich sicher, dass dafür ein System benötigt wird, das sich mehr am Versorgungsbedarf der pflegebedürftigen Menschen orientiert.
Dass es bereits jetzt schon viele Möglichkeiten der Entbürokratisierung im bestehenden System gibt, diese aber zu wenig genutzt werden, darauf machte Christine Völker aufmerksam. Die Referentin für Pflege beim Vdek NRW betonte, dass die Dokumentation mit der Einführung des Strukturmodells bereits entbürokratisiert worden sei. Doch nicht jede Einrichtung setze dies entsprechend um.
Gleiches sieht auch Kathrin Mangold, Leiterin der Geschäftsstelle des Bundesverbands Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen NRW. Digitalisierung könne in vielen Einrichtungen Prozesse verschlanken und den Dokumentationsaufwand reduzieren. Dennoch sind sich beide einig, dass in allen Bereichen noch Luft nach oben sei.
Bereits bestehende Möglichkeiten zur Entbürokratisierung schon jetzt stärker nutzen, ist auch der Standpunkt von Andreas Hustadt, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Nordrhein. Er begrüßte grundsätzlich die geplante Regelung, dass Heimaufsichten Teile ihrer Prüfungen durch den Medizinischen Dienst durchführen lassen können. Die konkrete Umsetzung hänge jedoch von der künftigen Ausgestaltung ab.
Petra Köster, Leiterin der Gruppe Altenpolitik, Pflegerecht und des Referats Grundsatz Pflegeversicherung des Gesundheitsministeriums NRW forderte eine Entbürokratisierung mit Augenmaß. Doppelstrukturen könnten vermieden werden, ohne dabei den Schutzauftrag aus den Augen zu verlieren. „Entbürokratisierung gelingt nur mit Vertrauen und Eigenverantwortung“, sagte Köster. Die große Kunst sei es, den Mittelweg zwischen Kontrolle und Eigenverantwortung zu finden. Schließlich biete Bürokratie auch verlässliche Regelungen, die dem Schutz der Pflegebedürftigen dienen.
Bild: Medizinische Dienste
Zum 1. Juli 2026 ändern sich die Qualitätsprüfungen in ambulanten Betreuungsdiensten in der Pflege. Grundlage sind die neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinien, die nun veröffentlicht sind.
Die Richtlinien beziehen sich auf ambulante Betreuungsdienste und damit auf Dienste, die keine Pflegeleistungen anbieten, sondern ausschließlich Betreuungsleistungen und Hilfen bei der Haushaltsführung. Zu den Betreuungsleistungen zählen beispielweise Hilfen bei der zeitlichen und örtlichen Orientierung, bei der Tagesstrukturierung, bei der Kommunikation, bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte und bei bedürfnisgerechten Beschäftigungen im Alltag.
Im Mittelpunkt der Qualitätsprüfungen steht zukünftig die Frage, wie gut die versorgte Person bei der Bewältigung und Gestaltung ihres alltäglichen Lebens im häuslichen Umfeld unterstützt wird. Damit folgen die Richtlinien der Prüfphilosophie, die bereits für die vollstationäre Pflege und die Tagespflege umgesetzt wurde.
Bild: Medizinischer Dienst Nordrhein
Beim Krankenstand liegt Deutschland im internationalen Vergleich mit an der Spitze. Der Medizinische Dienst Nordrhein lud zu einer Dialog-Veranstaltung ein, um die Ursachen und Strategien im Umgang mit Arbeitsunfähigkeit zu diskutieren.
Insbesondere die Arbeitsunfähigkeit (AU) durch Langzeiterkrankungen spielt bei den Fehlzeiten eine große Rolle. Dabei stehen vor allem psychische Erkrankungen und Muskel-Skelett-Erkrankung im Vordergrund. Dr. Sonja Placzek, Ärztliche Leitung des MD Nordrhein, präsentierte zentrale Ergebnisse einer Analyse der AU-Begutachtungen. Sie stellte fest, dass zum Zeitpunkt der Begutachtung in vielen Fällen noch keine Maßnahmen wie Reha oder stufenweise Wiedereingliederung eingeleitet worden waren. "Warum ist das noch nicht geschehen", fragte Placzek.
Für Andreas Hustadt, Vorstandsvorsitzender des MD Nordrhein, ist genau diese Frage der Dreh und Angelpunkt der Debatte: Es sei eine kluge Patientensteuerung, eine systematische Überprüfung und eine Unterstützung der Betroffenen bei langandauernden Fehlzeiten notwendig. Hustadt forderte mehr Handlungsspielraum für die Krankenkassen, um Versicherte im Rahmen eines aktiven Fallmanagements besser begleiten zu können. Dr. Christopher Prinz, Senior Labour Market Analyst der OECD, berichtete, dass es in vielen europäischen Ländern üblich sei, dass Sozialversicherungen und Arbeitgeber bei Fragen zur Arbeitsunfähigkeit kooperierten.
Dieter Klein von der Techniker Krankenkasse kritisierte ebenfalls die begrenzten Handlungsoptionen der Krankenkassen und plädierte für ein aktives Betriebliches Gesundheitsmanagement. Tanja Nackmayr, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin von unternehmer nrw, unterstrich die Bedeutung der Patientensteuerung aus Sicht der Arbeitgeber. Ein hoher Krankenstand habe in Zeiten von Personalmangel gravierende Folgen. Arbeitgeber geben jährlich rund 82 Milliarden Euro für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall aus.
Helmut Schröder, Geschäftsführer des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO), warf einen weiteren Blick auf die Langzeiterkrankten: Rund 40 Prozent der Fehltage seien durch Versicherte mit einer Langzeit-AU verursacht. Bei den AU-Fällen mache diese Gruppe jedoch nur 3,3 Prozent aus. Er plädierte für ein wertschätzendes Arbeitsklima, Betriebliches Gesundheitsmanagement und für die Einführung einer teilweisen Krankschreibung. Dr. Christopher Prinz von der OECD berichtete, dass dieses Modell der Teil-Krankschreibung in Ländern wie Schweden erfolgreich praktiziert werde. Er ging auch auf die Diskussion um die Karenztage ein. Gemeint ist damit ein Lohnausfall für den ersten Tag einer Arbeitsunfähigkeit. Prinz erteilte dieser Forderung eine Absage. Studien aus anderen europäischen Ländern hätten gezeigt: Wer sich einmal krankmelde, bleibe dann oft länger zu Hause.
Johannes Soff von der Deutschen Krebsgesellschaft zeigte, dass der berufliche Wiedereinstieg selbst nach einer schweren Krebserkrankung gelingen kann. Die CARES-Studie mache deutlich, so Soff, dass gezielte Unterstützung durch Berufslotsen in Krebsberatungsstellen den Betroffenen die Rückkehr in den Beruf erleichtern könne.
Hier finden Sie die Vorträge der Veranstaltung als pdf zum Download sowie weitere Informationen.
Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit im kommenden Jahr!
Ihr Medizinischer Dienst Nordrhein