Newsletter Kranken- und Pflegekassen
02/2026
Newsletter
für Kranken- und Pflegekassen
Bild: Medizinischer Dienst Nordrhein
Der zweite Pflegereport des Medizinischen Dienstes Nordrhein ist erschienen. Er zeigt: Der Pflegebedarf in Nordrhein ist von 2019 bis 2025 deutlich gestiegen – sowohl bei Erwachsenen als auch bei Kindern. Die Menschen wurden im Laufe der Jahre immer jünger und auch die Gründe für eine Pflegebedürftigkeit haben sich verändert: Erkrankungen des Bewegungsapparates und Depressionen nehmen zu. Bei Kindern ist ADHS der häufigste Grund für eine Pflegebedürftigkeit.
Die Zahl der Gutachten zu Leistungen aus der Pflegeversicherung legte von 2019 bis 2025 um mehr als 70 Prozent zu – von rund 266.000 auf über 456.000 im Jahr 2025. Der überwiegende Teil der Gutachten betraf zwar Erwachsene, doch auch Gutachten zu Kindern und Jugendlichen legten in den vergangenen Jahren zu.
Erstellte der Medizinische Dienst Nordrhein 2019 noch rund 9.400 Pflegegutachten für Null- bis 17-Jährige, waren es 2025 dreimal so viele, rund 28.300. Sowohl bei Grundschulkindern als auch bei Jugendlichen sind es vor allem Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Störungen (ADHS), die für den starken Zuwachs an Pflegegutachten verantwortlich sind.
Die Gründe, warum Erwachsene pflegebedürftig werden, sind vielfältig, doch bestimmte Erkrankungen dominieren. An erster Stelle steht die Einschränkung durch Altersschwäche. Auffällig ist, dass Polyarthrose, eine chronische Gelenkerkrankung, als Hauptdiagnose deutlich zunimmt, Demenz dagegen leicht rückläufig ist. Depression als pflegebegründende Diagnose verfünffachte sich nahezu, von rund 2.500 Fällen im Jahr 2019 auf über 11.600 im Jahr 2025. Bei der Auswertung nach Alter zeigt sich, dass der höchste Zuwachs bei Depressionen vor allem bei jüngeren Pflegebedürftigen zu verzeichnen ist. Im Jahr 2025 waren die meisten zwischen 50 und 65 Jahre alt, als ihnen aufgrund von Depressionen ein Pflegegrad empfohlen wurde.
Das ist auch ein Grund dafür, warum Pflegebedürftige im Durchschnitt jünger geworden sind. Waren Frauen 2019 noch 77 Jahre und Männer 75 Jahre als ihnen erstmals ein Pflegegrad empfohlen wurde, sind sie heute im Durchschnitt 71 Jahre alt.
Bild: Medizinischer Dienst Nordrhein
In dem Seminar "Grundlagen zur AU-Begutachtung" sind noch Plätze frei. Sichern Sie sich diese und erweitern Sie Ihre Kompetenz im Umgang mit leistungsrechtlichen Entscheidungen und stärken Ihr Verständnis sozialmedizinischer Gutachten zum Thema Arbeitsunfähigkeit.
Lernen Sie in dem Online-Seminar am 26. Juni 2026, 9.30 bis 15 Uhr, was bei der Begutachtung der Arbeitsunfähigkeit zu berücksichtigen ist. Sie erhalten einen Einblick in die gesetzlichen Grundlagen und erfahren, wie sich die aktuelle Rechtsprechung auf Ihre Arbeit auswirkt.
Darüber hinaus erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie haben, mit dem Medizinischen Dienst Nordrhein zusammen zu arbeiten.
Bild: Medizinischer Dienst Nordrhein
Seit Juli 2025 gelten in der GKV die neuen Rahmenempfehlungen Rehabilitation, kurz RE-Reha. Dadurch werden eine Prüfung und Anpassung der bestehenden Versorgungsverträge notwendig. Der Medizinische Dienst ist in diesem Verfahren mit der sozialmedizinischen Bewertung von Reha-Konzepten und Angebotsstrukturen betraut. In Dialogveranstaltungen informiert der MD Nordrhein Einrichtungen, was ein Reha-Konzept künftig beinhalten sollte und welche Strukturen fachlich vorzuhalten sind.
Mit den neuen Rahmenempfehlungen Rehabilitation wurden erstmals bundeseinheitliche Regelungen zur Konzeption, zum Umfang und zur Qualität der Leistungen sowie zu Grundsätzen der Vergütung getroffen. Diese gelten für alle Bereiche der medizinischen Rehabilitation und stationären medizinischen Vorsorge.
Der Medizinische Dienst Nordrhein informiert Reha-Einrichtungen in seinen Dialogveranstaltungen über die neuen Regelungen und lädt zum Austausch ein, um transparente und effiziente Prüfungen zu gewährleisten.
Bild: Getty Images
Der Medizinische Dienst Nordrhein ist auch per KIM erreichbar. Dokumente und Informationen zu Anfragen des Medizinischen Dienstes Nordrhein können Leistungserbringer wie Krankenhäuser, Arztpraxen oder Sanitätshäuser über KIM senden.
KIM steht für Kommunikation im Medizinwesen. Mit diesem einheitlichen Standard können Nachrichten und Dokumente wie etwa Arztbriefe, Heil- und Kostenpläne oder Befunde sicher per E-Mail versendet werden. An KIM können nur registrierte und authentifizierte Nutzer im Gesundheitswesen teilnehmen. Sie sind im Verzeichnisdienst (VZD) von KIM gelistet und dort zu finden.
Der MD Nordrhein ist über folgende KIM-Adresse erreichbar: befunde@md-nordrhein.kim.telematik
Für die Übermittlung von Unterlagen von Leistungserbringern an die Medizinischen Dienste gilt bundesweit folgendes:
- Pro Versichertenfall muss eine eigene Nachricht generiert werden, Sammelnachrichten zu mehreren Versicherten sind nicht zulässig.
- Der Betreff der Nachricht sollte das MiMa-Aktenzeichen beinhalten, sofern vorhanden.
- Die Dokumente sollten im PDF-Format übermittelt werden.
- Der Weiterleitungsbogen sollte mitgesendet werden, sofern vorhanden.
- Für die KIM-Nachricht sollte möglichst "eArztbrief" als Dienstkennung verwendet werden, damit automatisch Daten in strukturierter Form (XML) mit angehängt werden.
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Mit "Chat Reha" nutzt der Medizinische Dienst Nordrhein erstmals eine Künstliche Intelligenz, die bei der Gutachtenerstellung unterstützt. Wo das Tool zum Einsatz kommt und was es kann.
„Chat Reha“ hilft dem Medizinischen Dienst Nordrhein im Bereich der stationären Rehabilitation. Die Künstliche Intelligenz prüft zunächst, ob das Antragsformular für eine Rehabilitation vollständig ausgefüllt ist und die Angaben plausibel sind. Anschließend nimmt sich die KI die medizinischen Unterlagen vor, die beim MD Nordrhein mit dem Reha-Antrag eingehen, bereitet diese übersichtlich auf und strukturiert die Informationen so, dass eine schnelle Orientierung möglich ist.
Da "Chat Reha" mit Gesundheitsdaten arbeitet, ist die KI rechts- und datenschutzkonform und folgt dem europäischen Gesetz zur Regulierung von KI, dem AI Act. Das Tool basiert auf dem Wissen der Expertinnen und Experten des MD Nordrhein. Die KI entlastet die Gutachterinnen und Gutachter zwar bei ihrer Arbeit, nimmt ihnen die sozialmedizinische Einschätzung jedoch nicht ab. Bei Entscheidungen bleiben diese immer die oberste Instanz. So, wie es sich der MD Nordrhein in seinen Leitlinien festgeschrieben hat. Ebenfalls festgeschrieben ist, dass KI einen signifikanten Mehrwert bieten muss. Das macht "Chat Reha" – verlässlich, sicher und qualitativ hochwertig.
Bild: Medizinischer Dienst Nordrhein
Ulrike Kissels hat nach 28 Jahren den Medizinischen Dienst Nordrhein verlassen. Die Pflegeleiterin wechselte zum 1. April 2026 zum Medizinischen Dienst Bund.
Ulrike Kissels hatte als Gutachterin in Pflegebegutachtung begonnen. War später für die Einarbeitung neuer Pflegefachkräfte verantwortlich und Leiterin des Fachbereichs Pflegeeinzelfall. Mit dem MDK-Reformgesetz 2021 wurde sie nicht nur zur ersten Pflegeleitung
des Medizinischen Dienstes Nordrhein, sondern auch deutschlandweit die erste Pflegefachkraft auf dieser Position.