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Zum Schutz Ihrer Daten haben wir unsere Systeme am 21.10.2026 erfolgreich aktualisiert. Sie können unsere Website und Formulare wie gewohnt nutzen.
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04/2026
Bild: Medizinische Dienste
Seit diesem Jahr haben Sie als Beschäftigte von Krankenkassen die Möglichkeit, für Ihre Versicherten Untersuchungstermine oder Telefongespräche mit dem Medizinischen Dienst Nordrhein zu vereinbaren. Dieses Angebot ist speziell für AU-Begutachtungen und wurde nun aktualisiert.
Bei Fragen zur Arbeitsunfähigkeit können Versicherte zu einer kurzen Untersuchung an einem der Standorte des MD Nordrhein eingeladen werden oder es wird mit ihnen ein Telefongespräch geführt.
Ob Sie als Beschäftigte von Krankenkassen für Ihre Versicherten eine Kurzuntersuchung oder ein Telefoninterview vereinbaren, hängt von verschiedenen Konstellationen ab. Haben Versicherte zum Beispiel einen langen Anfahrtsweg, eignet sich eher ein Telefoninterview. Eine persönliche Begutachtung beim MD Nordrhein empfiehlt sich bei bestimmten Umständen und Diagnosen, die beispielsweise den Bewegungsapparat betreffen.
Weitere Informationen, auch zu Aktualisierungen, die dieses Begutachtungsangebot betreffen, stellen Ihnen Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern beim MD Nordrhein zur Verfügung. Oder fordern Sie diese per E-Mail an unter: post(at)md-nordrhein.de
Wir möchten, dass Sie mit unseren Fortbildungen zufrieden sind. Deshalb sind uns Ihre Rückmeldungen und Anregungen wichtig. Um unser Angebot weiterzuentwickeln, laden wir Sie herzlich zur Teilnahme an einer kurzen Umfrage ein. Sie dauert nicht länger als fünf Minuten und ist anonym.
Bild: Getty Images
Bei einem intrakraniellen Aneurysma handelt es sich um eine pathologische Erweiterung einer Arterie im Gehirn. In den vergangenen Jahren führten technische Entwicklungen zu zahlreichen neuen Behandlungsmethoden. Erweitern Sie Ihr Wissen zu dieser Erkrankung und den neuen Therapiemethoden.
In dem Online-Seminar am 5. November 2026, 9.30 bis 12 Uhr, lernen Sie nicht nur medizinische Grundlagen zu intrakraniellen Aneurysmen kennen. Sie erhalten zudem vielfältige Informationen zu neuen und etablierten Behandlungsmethoden und Medizinprodukten oder zu abrechnungsrelevanten Aspekten.
Zu weiteren Informationen und zur Seminar-Anmeldung gelangen Sie hier.
Bild: Getty Images
In einer Schulung zur außerklinischen Intensivpflege erfahren Sie, wie sich diese entwickelt hat und welche Besonderheiten sie aufweist. Sie werden darüber informiert, wie sich die neuen Richtlinien auf die häusliche Krankenpflege und die außerklinische Intensivpflege (QPR-HKP und AKI) auswirken. Zudem erhalten Sie die Gelegenheit zu einem Erfahrungsaustausch.
Das Online-Seminar am 3. Dezember 2026, 9.30 bis 12 Uhr, richtet sich an Beschäftigte der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, die mit der Bearbeitung von Prüfberichten nach §§ 114 ff. SGB XI und § 275b SGB V befasst sind. Themen sind unter anderem Vergütungsregelungen, Entwicklung der Versorgungslandschaft in der außerklinischen Intensivpflege sowie Praxiserfahrungen aus Prüfungen des MD Nordrhein.
Zu weiteren Informationen und zur Seminar-Anmeldung gelangen Sie hier.
Bild: Medizinische Dienste
Der Medizinische Dienst überprüft regelmäßig Pflegeeinrichtungen und ambulante Dienste auf ihre Qualität. Die Prüfungen der ambulanten Pflege- und Betreuungsdienste haben sich zum 1. Juli 2026 geändert. Die Prüfergebnisse werden differenzierter. Eine erste Anpassung der Richtlinie gab es bereits am 30. Juli 2026. Mit ihr wurde eingeführt, dass Regelprüfungen nun grundsätzlich zwei Arbeitstage zuvor anzukündigen sind.
Für die Qualitätsprüfung und -darstellung in der stationären Pflege gilt seit 2019 ein neues Qualitätssystem. Ein analoges System wurde am 1. Juli 2026 für die ambulante Pflege eingeführt. Es löst damit die bisherigen Pflegenoten ab. Teil 1a der neuen Richtlinie regelt die Qualitätsprüfungen in ambulanten Pflegediensten, Teil 1b gilt für die Prüfungen in ambulanten Betreuungsdiensten.
Geprüft werden nun umfassende Qualitätsaspekte statt differenzierter Einzelkriterien. Zudem enthalten die Richtlinien auch Qualitätsaspekte, die nicht geprüft werden, sondern zu denen das Prüfteam die Einrichtung berät. Ziel ist es, die Pflege- und Betreuungsdienste für bestimmte Themen zu sensibilisieren. Dabei geht es um die Zusammenarbeit zwischen dem ambulanten Dienst und den An- und Zugehörigen sowie den Umgang mit Anzeichen von Gewalt, Vernachlässigung oder Unterversorgung der versorgten Personen.
Die Richtlinie wurde am 30. Juli 2026 aktualisiert. Hintergrund für diese Anpassung ist das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP). Mit dem BEEP wurden die Ankündigungsfristen für Regelprüfungen von einem auf zwei Arbeitstage erweitert.
Weitere Informationen sowie die neue Richtlinie finden Sie hier.
Bild: Getty Images
Mehr als 1.200 Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern hat der Medizinische Dienst Nordrhein im Jahr 2025 erstellt. In fast jedem dritten Fall erwiesen sich die Vorwürfe als berechtigt, das zeigt die jährliche Statistik.
Von den 1.238 Vorwürfen zu vermuteten Fehlern im Jahr 2025 bestätigte sich nach einem Gutachten des Medizinischen Dienstes Nordrhein in rund 28 Prozent der Fälle der Verdacht. Zumeist waren es Behandlungen im Krankenhaus (829), bei denen Versicherte einen Fehler bei ihren Krankenkassen anzeigten.
Die meisten Vorwürfe betrafen die medizinischen Fachgebiete Orthopädie und Unfallchirurgie (376). Danach folgten Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit 121 Fällen sowie Zahnmedizin mit 102 Fällen. Die Anzahl der Behandlungsfehlervorwürfe in einzelnen Fachgebieten ist keine Aussage über die Sicherheit oder Risiken in dem jeweiligen Gebiet. Sie zeigt vielmehr, in welchen Bereichen Patientinnen und Patienten Fehler eher bemerken und entsprechend Vorwürfe erheben.
Weitere Informationen sowie Grafiken zu Behandlungsfehlern finden Sie hier.
Bild: MD Nordrhein
Die neue LOPS-Richtlinie ist veröffentlicht. Sie bildet die Grundlage für die gesetzlich vorgesehenen Prüfungen von Leistungsgruppen sowie für die seit 2021 etablierten Prüfungen von OPS-Strukturmerkmalen. Die Richtlinie trat am 1. August 2026 in Kraft.
Mit der neuen LOPS-Richtlinie müssen die Medizinischen Dienste bei Leistungsgruppen nicht mehr prüfen, ob ein Krankenhaus die Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) einhält. Die betreffenden Inhalte wurden aus dem Richtlinientext sowie aus den Anlagen 4, 12 und 13 entfernt.
Da in Nordrhein-Westfalen bereits eine Krankenhausplanung und damit eine Zuweisung der Leistungsgruppen stattgefunden hat, prüft der MD Nordrhein die Leistungsgruppen, sobald er einen Auftrag der zuständigen Landesbehörde, der Landesverbände der Krankenkassen oder der Ersatzkassen erhält.
Weitere Informationen zu OPS-Strukturprüfungen und zu Leistungsgruppenprüfungen finden Sie hier.
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