02/2026
Bild: Medizinische Dienste
Aufgrund von Vorgaben aus dem Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) wurde eine zweite Version der LOPS-Richtlinie 2026 veröffentlicht. Die Richtlinie zu Prüfungen von Leistungsgruppen und von OPS-Strukturmerkmalen (LOPS-RL) tritt am 19. Mai 2026 in Kraft.
Das KHAG ist am 15. April 2026 in Kraft getreten. Mit ihm wurden unter anderem Qualitätskriterien in Leistungsgruppen angepasst, die Anzahl der Leistungsgruppen um vier reduziert und weitere Bedingungen zur Erfüllung der für eine Leistungsgruppe als Mindestvoraussetzungen genannten Qualitätskriterien geändert. Aufgrund des KHAG gab es zudem gesetzliche Anpassungen in Bezug auf die Voraussetzungen zur Anzeige- und Abrechnungsmöglichkeit bei erstmaliger Abrechnungsrelevanz von OPS-Kodes sowie erstmaliger Leistungserbringung.
Weitere Informationen sowie die Richtlinie mit allen Anlagen finden Sie auf den Seiten Krankenhaus-Strukturprüfungen sowie Krankenhaus-Leistungsgruppenprüfungen des Medizinischen Dienstes Nordrhein.
Bild: Medizinischer Dienst Nordrhein
Der Pflegebedarf in Nordrhein ist von 2019 bis 2025 deutlich gestiegen – sowohl bei Erwachsenen als auch bei Kindern. Die Menschen wurden im Laufe der Jahre immer jünger und auch die Gründe für eine Pflegebedürftigkeit haben sich verändert: Erkrankungen des Bewegungsapparates und Depressionen nehmen zu. Bei Kindern ist ADHS der häufigste Grund für eine Pflegebedürftigkeit. Dies zeigen die Ergebnisse des Reports "Pflegebegutachtungen 2019 bis 2025" des Medizinischen Dienstes Nordrhein.
Die Zahl der Gutachten zu Leistungen aus der Pflegeversicherung legte von 2019 bis 2025 um mehr als 70 Prozent zu – von rund 266.000 auf über 456.000 im Jahr 2025. Der überwiegende Teil der Gutachten betraf zwar Erwachsene, doch auch Gutachten zu Kindern und Jugendlichen legten in den vergangenen Jahren zu.
Erstellte der Medizinische Dienst Nordrhein 2019 noch rund 9.400 Pflegegutachten für 0- bis 17-Jährige, waren es 2025 dreimal so viele, rund 28.300. Sowohl bei Grundschulkindern als auch bei Jugendlichen sind es vor allem Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Störungen (ADHS), die für den starken Zuwachs an Pflegegutachten verantwortlich sind.
Die Gründe, warum Erwachsene pflegebedürftig werden, sind vielfältig, doch bestimmte Erkrankungen dominieren. An erster Stelle steht die Einschränkung durch Altersschwäche. Auffällig ist, dass Polyarthrose, eine chronische Gelenkerkrankung, als Hauptdiagnose deutlich zunimmt, Demenz dagegen leicht rückläufig ist. Depression als pflegebegründende Diagnose verfünffachte sich nahezu, von rund 2.500 Fällen im Jahr 2019 auf über 11.600 im Jahr 2025. Bei der Auswertung nach Alter zeigt sich, dass der höchste Zuwachs bei Depressionen vor allem bei jüngeren Pflegebedürftigen zu verzeichnen ist. Im Jahr 2025 waren die meisten zwischen 50 und 65 Jahre alt, als ihnen aufgrund von Depressionen ein Pflegegrad empfohlen wurde.
Das ist auch ein Grund dafür, warum Pflegebedürftige im Durchschnitt jünger geworden sind. Waren Frauen 2019 noch 77 Jahre und Männer 75 Jahre als ihnen erstmals ein Pflegegrad empfohlen wurde, sind sie heute im Durchschnitt 71 Jahre alt.
Der Report "Pflegebegutachtungen 2019-2025" als pdf zum Download.
Geben Sie Ihren Suchbegriff ein und bestätigen Sie mit Enter oder dem Suchbutton.