01/2026
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für Krankenhäuser
Bild: Medizinische Dienste
Die aktualisierte Richtlinie für die Leistungsgruppenprüfungen und OPS-Strukturprüfungen (LOPS) der Medizinischen Dienste ist veröffentlicht und am 10. Januar in Kraft getreten.
Die LOPS-Richtlinie regelt unter anderem, dass der jeweilige Medizinische Dienst den Prüfzeitraum für die turnusgemäßen OPS-Prüfungen des Jahres 2026 festlegt und auf seiner Internetseite veröffentlicht. Der Medizinische Dienst Nordrhein hat folgenden dreimonatigen Prüfzeitraum festgelegt: die Monate November und Dezember 2025 sowie Januar 2026.
Demnach können Sie den Medizinischen Dienst Nordrhein ab dem 1. Februar 2026 mit Strukturprüfungen für Ihre Krankenhausstandorte beauftragen. Auftragsunterlagen hierfür finden Sie auf der Seite Krankenhaus-Strukturprüfungen.
Für die Prüfung stellen Sie dem Medizinischen Dienst Nordrhein die Strukturdaten gemäß Anlage 3 (OPS-Strukturprüfungen) zur Verfügung. Der Medizinische Dienst gleicht danach ab, welche Unterlagen ihm bereits aus anderen Prüfungen vorliegen, um den Aufwand für Sie gering zu halten. Zudem wurde die Richtlinie auch an die OPS-Version 2026 angepasst und es wurden fachliche Hinweise der Anwenderinnen und Anwender der Richtlinie umgesetzt.
Da in Nordrhein-Westfalen bereits eine Krankenhausplanung und damit eine Zuweisung der Leistungsgruppen stattgefunden hat, prüft der Medizinische Dienst Nordrhein die Leistungsgruppen erst, sobald er einen Auftrag der zuständigen Landesbehörde, der Landesverbände der Krankenkassen oder der Ersatzkassen erhält.
Alles Wissenswerte zu den Leistungsgruppenprüfungen finden Sie hier.
Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) schreibt vor, dass die Medizinischen Dienste die Ergebnisse der Leistungsgruppenprüfungen und OPS-Strukturprüfungen (LOPS) in einer Datenbank bereitstellen. Diese wurde fristgerecht zum 12. Dezember 2025 in Betrieb genommen.
Über die Datenbank können die Landesbehörden für Krankenhausplanung sowie die Landesverbände der Krankenkassen digital und an zentraler Stelle abfragen, ob Ihr Krankenhaus die personellen, technischen und organisatorischen Anforderungen für eine Komplexbehandlung gemäß des OPS-Kodes erfüllt, die seit Inkrafttreten dieser LOPS-Richtlinie geprüft wurde. Für NRW werden in Zukunft in dieser Datenbank auch die Ergebnisse der Leistungsgruppenprüfungen hinterlegt.
Die Datenstruktur dieser Ergebnisdatenbank, Beispieldatensätze und das Zugriffsberechtigungskonzept finden Sie in den Anlagen 12 bis 14 der Richtlinie.
Für Sie steht weiterhin das MD-Portal zur Verfügung, um beim MD Nordrhein Strukturprüfungen zu beantragen sowie Unterlagen hochzuladen. Alles Wissenswerte zum MD-Portal finden Sie hier.
Bild: Getty Images
Mit seiner Pflege-Informations-Assistentin Pia baut der Medizinische Dienst Nordrhein seinen Service für Versicherte weiter aus. Die Künstliche Intelligenz (KI) beantwortet in Sekundenschnelle alle Fragen rund um das Thema Pflegebegutachtung.
"Mit Pia bauen wir unseren Service für Versicherte weiter aus. Auskünfte zur Pflegebegutachtung sind nun auch außerhalb unserer Geschäftszeiten möglich", sagt Dr. Petra Lohnstein, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Nordrhein. "Bei der Implementierung dieser auf Künstlicher Intelligenz basierten Assistentin war uns zudem wichtig, Hürden abzubauen." Pia kann deshalb sowohl auf gesprochene als auch auf schriftliche Anfragen entsprechend antworten. Der Austausch ist in acht Sprachen möglich, darunter Deutsch, Englisch, Griechisch, Polnisch oder Türkisch. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, mit Pia in "verständlicher Sprache" zu kommunizieren.
Pia greift auf spezielles Wissen zur Pflegebegutachtung zurück, eine der Hauptaufgaben des Medizinischen Dienstes. So erleichtert die neue Pflege-Informations-Assistentin den Zugriff auf Informationen über den Pflegegrad sowie zur Vorbereitung und zum Ablauf der Begutachtung. Falls nötig, liefert Pia auch gleich Links und führt Versicherte und Angehörige schnell an die entsprechende Stelle auf der Webseite des Medizinischen Dienstes Nordrhein. Persönliche Daten bearbeitet Pia nicht. Die KI-Assistentin gibt daher keine Auskünfte zu individuellen Gutachten oder Terminen. Zu finden ist Pia auf der Startseite unter www.md-nordrhein.de.
Bild: Medizinischer Dienst Nordrhein
Beim Krankenstand liegt Deutschland im internationalen Vergleich mit an der Spitze. Der Medizinische Dienst Nordrhein lud zu einer Dialog-Veranstaltung ein, um die Ursachen und Strategien im Umgang mit Arbeitsunfähigkeit zu diskutieren und nach Lösungen zu suchen.
Insbesondere die Arbeitsunfähigkeit (AU) durch Langzeiterkrankungen spielt bei den Fehlzeiten eine große Rolle. Dabei stehen vor allem psychische Erkrankungen und Muskel-Skelett-Erkrankung im Vordergrund. Dr. Sonja Placzek, Ärztliche Leitung des MD Nordrhein, präsentierte zentrale Ergebnisse einer Analyse der AU-Begutachtungen. Sie stellte fest, dass zum Zeitpunkt der Begutachtung in vielen Fällen noch keine Maßnahmen wie Reha oder stufenweise Wiedereingliederung eingeleitet worden waren. "Warum ist das noch nicht geschehen", fragte Placzek.
Für Andreas Hustadt, Vorstandsvorsitzender des MD Nordrhein, ist genau diese Frage der Dreh und Angelpunkt der Debatte: Es sei eine kluge Patientensteuerung, eine systematische Überprüfung und eine Unterstützung der Betroffenen bei langandauernden Fehlzeiten notwendig. Hustadt forderte mehr Handlungsspielraum für die Krankenkassen, um Versicherte im Rahmen eines aktiven Fallmanagements besser begleiten zu können. Dr. Christopher Prinz, Senior Labour Market Analyst der OECD, berichtete, dass es in vielen europäischen Ländern üblich sei, dass Sozialversicherungen und Arbeitgeber bei Fragen zur Arbeitsunfähigkeit kooperierten.
Dieter Klein von der Techniker Krankenkasse kritisierte ebenfalls die begrenzten Handlungsoptionen der Krankenkassen und plädierte für ein aktives Betriebliches Gesundheitsmanagement. Tanja Nackmayr, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin von unternehmer nrw, unterstrich die Bedeutung der Patientensteuerung aus Sicht der Arbeitgeber. Ein hoher Krankenstand habe in Zeiten von Personalmangel gravierende Folgen. Arbeitgeber geben jährlich rund 82 Milliarden Euro für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall aus.
Helmut Schröder, Geschäftsführer des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO), warf einen weiteren Blick auf die Langzeiterkrankten: Rund 40 Prozent der Fehltage seien durch Versicherte mit einer Langzeit-AU verursacht. Bei den AU-Fällen mache diese Gruppe jedoch nur 3,3 Prozent aus. Er plädierte für ein wertschätzendes Arbeitsklima, Betriebliches Gesundheitsmanagement und für die Einführung einer teilweisen Krankschreibung. Dr. Christopher Prinz von der OECD berichtete, dass dieses Modell der Teil-Krankschreibung in Ländern wie Schweden erfolgreich praktiziert werde. Er ging auch auf die Diskussion um die Karenztage ein. Gemeint ist damit ein Lohnausfall für den ersten Tag einer Arbeitsunfähigkeit. Prinz erteilte dieser Forderung eine Absage. Studien aus anderen europäischen Ländern hätten gezeigt: Wer sich einmal krankmelde, bleibe dann oft länger zu Hause.
Johannes Soff von der Deutschen Krebsgesellschaft zeigte, dass der berufliche Wiedereinstieg selbst nach einer schweren Krebserkrankung gelingen kann. Die CARES-Studie mache deutlich, so Soff, dass gezielte Unterstützung durch Berufslotsen in Krebsberatungsstellen den Betroffenen die Rückkehr in den Beruf erleichtern könne.
Hier finden Sie die Vorträge der Veranstaltung als pdf zum Download sowie weitere Informationen.
Bild: Medizinische Dienste
Mehr als 1.300 Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern hat der Medizinische Dienst Nordrhein im Jahr 2024 erstellt. Das ist eine Steigerung von rund 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr. In fast jedem dritten Fall erwiesen sich die Vorwürfe als berechtigt, das zeigt die jährliche Statistik des Medizinischen Dienstes Nordrhein.
Von den 1.361 Gutachten zu vermuteten Fehlern im Jahr 2024 betraf der überwiegende Teil Behandlungen im Krankenhaus (893). Der Vorwurf auf einen Behandlungsfehler bestätigte sich nach einem Gutachten des Medizinischen Dienstes Nordrhein in rund 30 Prozent der Fälle. Nur wenn sich der Vorwurf bestätigt haben Patientinnen und Patienten Aussicht auf Schadensersatz.
Die meisten Vorwürfe betreffen die medizinischen Fachgebiete Orthopädie und Unfallchirurgie (420). Danach folgen Zahnmedizin mit 107 Fällen und Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit 102 Fällen. Die Anzahl der Behandlungsfehlervorwürfe in einzelnen Fachgebieten ist keine Aussage über die Sicherheit oder Risiken in dem jeweiligen Gebiet aus. Sie zeigt vielmehr, in welchen Bereichen Patientinnen und Patienten Fehler eher bemerken und entsprechend Vorwürfe erheben.
Die veröffentlichten Zahlen spiegeln nur einen Ausschnitt der tatsächlichen Behandlungsfehler wider. Zahlreiche Fälle bleiben unbekannt – weil sie nicht zentral erfasst werden oder weil sie von Betroffenen gar nicht als Fehler erkannt werden. Im Interesse der Patientinnen und Patienten plädiert der Medizinische Dienst Nordrhein seit Jahren für mehr Transparenz und dafür, die Patientensicherheit mit systematischen Präventionsmaßnahmen zu verbessern.
Bei einem Behandlungsfehlerverdacht können sich Versicherte zunächst an ihre Krankenkasse wenden, die dann ein Sachverständigengutachten beim Medizinischen Dienst beauftragen kann. Den Versicherten entstehen durch die Begutachtung keine Kosten.
Bild: Medizinischer Dienst Nordrhein
Unter dem Titel "Entbürokratisierung in der Pflege" lud der Medizinische Dienst Nordrhein zu einer Dialog-Veranstaltung ein und stellte die Qualitätsprüfung in stationären Pflegeeinrichtungen in den Mittelpunkt. Welche Regelungen sind überflüssig und welche sind sinnvoll und dienen damit dem Wohl der Versicherten? Über diese Fragen diskutierten über 70 Vertreterinnen und Vertreter von Pflegeeinrichtungen, Pflegekassen, Aufsichtsbehörden und Verbänden.
Ulrike Kissels, Pflegeleitung des MD Nordrhein, verdeutlichte anhand von Beispielen, wie überbordende Bürokratie Ressourcen auf allen Seiten bindet und dabei wenig über die Qualität der Pflege aussagt. Als Beispiel schilderte sie den bürokratischen Aufwand durch das Einholen der Einwilligung zur Befragung der Pflegebedürftigen bei Qualitätsprüfungen. Dies binde viel Personal und Zeit, verhindere aber gleichzeitig, dass die Prüfteams Menschen befragen, bei denen sie Auffälligkeiten feststellen. „Schließlich wollen wir dazu beitragen, dass die Pflege besser wird“, resümierte Kissels.
Anke Müller, Leiterin des Fachbereichs Soziales und Senioren der Stadt Krefeld, und Jörg Schmidt, Geschäftsführer der Städtischen Seniorenheime der Stadt Krefeld, präsentierten ihre Vorstellung von einem Prüfverfahren, das die Perspektive der Pflegebedürftigen noch stärker in den Mittelpunkt stellt. Sie sind sich sicher, dass dafür ein System benötigt wird, das sich mehr am Versorgungsbedarf der pflegebedürftigen Menschen orientiert.
Dass es bereits jetzt schon viele Möglichkeiten der Entbürokratisierung im bestehenden System gibt, diese aber zu wenig genutzt werden, darauf machte Christine Völker aufmerksam. Die Referentin für Pflege beim Vdek NRW betonte, dass die Dokumentation mit der Einführung des Strukturmodells bereits entbürokratisiert worden sei. Doch nicht jede Einrichtung setze dies entsprechend um.
Gleiches sieht auch Kathrin Mangold, Leiterin der Geschäftsstelle des Bundesverbands Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen NRW. Digitalisierung könne in vielen Einrichtungen Prozesse verschlanken und den Dokumentationsaufwand reduzieren. Dennoch sind sich beide einig, dass in allen Bereichen noch Luft nach oben sei.
Bereits bestehende Möglichkeiten zur Entbürokratisierung schon jetzt stärker nutzen, ist auch der Standpunkt von Andreas Hustadt, Vorstandsvorsitzender des MD Nordrhein. Er begrüßte grundsätzlich die geplante Regelung, dass Heimaufsichten Teile ihrer Prüfungen durch den Medizinischen Dienst durchführen lassen können. Die konkrete Umsetzung hänge jedoch von der künftigen Ausgestaltung ab.
Petra Köster, Leiterin der Gruppe Altenpolitik, Pflegerecht und des Referats Grundsatz Pflegeversicherung des Gesundheitsministeriums NRW forderte eine Entbürokratisierung mit Augenmaß. Doppelstrukturen könnten vermieden werden, ohne dabei den Schutzauftrag aus den Augen zu verlieren. „Entbürokratisierung gelingt nur mit Vertrauen und Eigenverantwortung“, sagte Köster. Die große Kunst sei es, den Mittelweg zwischen Kontrolle und Eigenverantwortung zu finden. Schließlich biete Bürokratie auch verlässliche Regelungen, die dem Schutz der Pflegebedürftigen dienen.