03/2026
Bild: Medizinische Dienste
Die neue Richtlinie zu Prüfungen von Leistungsgruppen und von OPS-Strukturmerkmalen (LOPS-RL) ist veröffentlicht. Die Richtlinie trat am 1. August 2026 in Kraft. Damit stehen Ihnen ab sofort neue ausfüllbare Unterlagen zur Verfügung.
Mit der am 31. Juli 2026 veröffentlichten LOPS-Richtlinie müssen die Medizinischen Dienste bei Leistungsgruppen nicht mehr prüfen, ob ein Krankenhaus die Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) einhält. Die betreffenden Inhalte wurden aus dem Richtlinientext sowie aus den Anlagen 4, 12 und 13 entfernt.
In den Formularen für Mitteilungen an den Medizinischen Dienst musste das Datum des Inkrafttretens der neuen Version der LOPS-Richtlinie angepasst werden. Die neuen ausfüllbaren Unterlagen stehen ab sofort zur Verfügung.
Weitere Informationen sowie die Richtlinie mit allen Anlagen finden Sie auf den Seiten Krankenhaus-Strukturprüfungen sowie Krankenhaus-Leistungsgruppenprüfungen des Medizinischen Dienstes Nordrhein.
Bild: Medizinischer Dienst Nordrhein
Der Medizinische Dienst Nordrhein veröffentlicht seinen Jahresbericht 2026. Darin wirft er unter anderem einen Blick auf die Situation pflegebedürftiger Menschen. Es zeigt sich, dass angesichts des steigenden Pflegebedarfs in Nordrhein Veränderungen in der Pflege dringend nötig sind. Weitere Themen sind Abbau von überflüssiger Bürokratie bei Qualitätsprüfungen in Pflegeheimen, Gesetzesänderungen und Anwendung von Künstliche Intelligenz im MD Nordrhein.
Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt von Jahr zu Jahr und, sie werden auch immer jünger. Das zeigen die Auswertungen der Pflegegutachten von 2019 bis 2025 des Medizinischen Dienstes Nordrhein, die im Jahresbericht 2026 thematisiert werden. Um dem steigenden Pflegebedarf entgegenzuwirken, sollen Gesundheitsförderung und Eigenverantwortung stärker in den Vordergrund rücken.
Veränderungen sind auch notwendig, wenn Pflegebedürftige professionell versorgt werden. Zu oft steht den Pflegenden und den Gutachterinnen und Gutachtern des MD Nordrhein Bürokratismus im Weg. Daher zeigt der Bericht auch für dieses Thema Lösungen auf: Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen könnten verschlankt und die Prüfungen so ausgerichtet werden, dass sie dazu dienen, die Pflege besser zu machen.
Darüber hinaus stehen weitere Veränderungen im Fokus des Jahresberichts 2026. Denn der Einsatz Künstlicher Intelligenz bei Reha-Begutachtungen sowie die angekündigten Gesetzesänderungen verändern die Arbeit des Medizinischen Dienstes Nordrhein.
Am 1. Juli 2026 hat Birgit Waldau die Pflegeleitung des Medizinischen Dienstes Nordrhein übernommen. Sie trat die Nachfolge von Ulrike Kissels an. Waldau verfügt über umfassende Erfahrungen und großes Fachwissen in der Pflegebegutachtung und in der Qualitätsprüfung von Pflegeeinrichtungen. Zuvor war sie stellvertretende Leiterin des Geschäftsbereichs Pflege des Medizinischen Dienstes Westfalen-Lippe.
Birgit Waldau arbeitete als Pflegefachkraft und in leitenden Positionen in der Altenpflege, bevor sie 2012 als Gutachterin beim Medizinischen Dienst Westfalen-Lippe begann. Zunächst war sie dort als Qualitätsprüferin von Pflegeeinrichtungen und als Regionalleiterin tätig. Nach einem kurzen Wechsel zum Gutachterdienst der privaten Krankenversicherungen kehrte sie als stellvertretende Leiterin des Geschäftsbereichs Pflege zum Medizinischen Dienst Westfalen-Lippe zurück.
Waldau ist Diplom-Verwaltungswirtin und arbeitete als Unternehmensberaterin, ehe sie eine Ausbildung zur staatlich anerkannten Altenpflegerin absolvierte und sich in der Pflege weiterbildete.
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